Börsengehandelte Investmentfonds
Der Anteil an einem ETF (Exchange Traded Fund) stellt wie ein herkömmlicher Investmentfond-Anteil einen anteiligen Besitz an einem Sondervermögen, welches separat vom Vermögen der emittierenden Gesellschaft geführt wird. Bei ETFs wird die Investition des Fondvermögens nicht auf Basis einer eigenen Meinung getätigt , sondern anhand der Wertentwickung eines Finanzindizes (Index Investing).
Für weitere Investments wird eine Analyse von Ergebnissen mit einem festgelegten Bezugswert durchgeführt.
Wie viele andere Wertpapiere können ETFs jederzeit an den Börsen gehandelt werden. Die Unterschiede zu normalen Fonds sind wie folgt:
• Kauf- und Verkauf von ETFs erfolgt an der Börse und nicht über die emittierende Investmentgesellschaft
• Tägliche Veröffentlichung der Zusammensetzung des Sondervermögens
• Der indikative Nettoinventarwert des Sondervermögens wird fortaufend veröffentlicht
• Die Schaffung neuer ETF-Anteile erfolgt über einen speziellen Prozess (Creation/Redemption-Process)
Die Preisbildung von ETFs ergibt sich an den Börsen durch Angebot u. Nachfrage und liegt meist nahe am Inventarwert des Sondervermögens. Im Regelfall werden ETFs von "Market Makern" betreut, die fortwährend Ankaufs- und Verkaufs- Werte zur Verfügung stellen.
Wer Anteile an börsengehandelten Investmentfonds kaufen möchte, hat folgende Kosten zu tragen:
• Die Kosten der Gesamtquote (TER) wie Management-Gebühren, Indexgebühren etc.
• Die Transaktionskosten des Fonds
• Eine Geld-Brief-Spanne, die durch den Kauf- oder verkauf entsteht
• Gebühren für den Börsenhandel wie Orderprovisionen, Maklercourtage oder Entgelte für die Abwicklung